Das Berliner Mobilitätsgesetz sieht für Radfahrerinnen und Radfahrer ein stadtweites Netz aus sicheren und bequemen Verbindungen vor. Der Netzplan sollte von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz binnen eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes erarbeiten werden (§41 (3) MobG) und hätte daher schon im Juli 2019 vorliegen müssen. Das Radverkehrsnetz stellt ein Zielnetz für das Jahr 2030 dar (§ 41 (4) MobG).
Vier Verkehrs- und Umweltverbände stellten bereits im Oktober 2018 einen eigenen Entwurf vor. Entwickelt wurde er von mehr als 30 Ehrenamtlichen aus allen zwölf Bezirken, die dafür ihr planerisches Know-how, ihre detaillierten Ortskenntnisse und jahrelangen Alltagserfahrungen mit dem Rad einsetzen konnten. Im Dezember 2019 wurde die Version 2.0 mit etlichen Überarbeitungen und Fehlerkorrekturen der Senatsverwaltung übergeben und veröffentlicht.